Vermietung

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Das Problem: Bestellprinzip

Was hat sich zum 01.06.2015 geändert?

Das Bestellprinzip wird im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) eingeführt, welches durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen wurde. Mit der Einführung des Bestellerprinzips ist nun derjenige für die Kosten des Immobilienmaklers zuständig, der den Auftrag erteilt.

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