BGH-Urteil: Sondertilgungen müssen bei Vorfälligkeitsentschädigungen berücksichtigt werden
Der Bundesgerichtshof hat sich mit seinem Urteil am Dienstag für eine Berücksichtigung von Sondertilgungen im Falle einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung von Immobiliendarlehen entschieden.