Grundsteuer 2016 – Bemessung auf Grundlage des Einheitswertes soll abgeschafft werden
Bisher bemaß sich die Grundsteuer für Immobilienbesitzer anhand des so genannten Einheitswertes. Im Zuge der Grundsteuerreform soll ab 2016 der Verkehrswert einer Immobilie als Ausgangswert für die Berechnung gelten.