Bestellerprinzip: Bundesverfassungsgericht weist Makler ab
Der Eilantrag zweier Immobilienmakler, das Bestellerprinzip kurz vor Inkrafttreten zu verhindern, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Die Verletzung der Vertragsfreiheit und die Gefährdung des gesamten Berufsstandes der Immobilienmakler sei nicht hinreichend belegt, so die Argumentation des Gerichtes.